Nach 1933

 

Mit der Machtübernahme durch die NSDAP wird das Feuerlöschwesen in Deutschland umstrukturiert und neu geordnet. Am 15 Dezember tritt das "Preußische Feuerlöschgesetz" in Kraft. Dieses Gesetz forciert vor allem, den Wiederaufbau der in den Inflationsjahren materiell und personell arg vernachlässigten Feuerwehren. Die Feuerwehren verloren in der Zeit nach der Machtübernahme durch Nationalsozialisten ihre Eigenständigkeit. Anstelle der kameradschaftlichen und freiwilligen Hilfsgemeinschaft, stand jetzt eine, durch die Partei geführte Feuerlöschpolizei und ihre Hilfsorgane. In der, die alten Werte nicht mehr zählten. In vielen Kreisteilen wurden sogar Veranstaltungen wie "Feuerwehrbälle" nicht genehmigt, weit sie mit dem Charakter der Feuerlöschpolizei nicht zu vereinbaren waren. In der späteren Zeit wurden die Angehörigen der Feuerlöschpolizei und deren Hilfsorgane sogar der Sondergerichtsbarkeit unterstellt. Aus den spärlichen Aufzeichnungen, die bis zum Dez 1935 noch vorhanden sind geht hervor



 

Der Kreisfeuerwehrführer

Hofgeismar, den 7.Juli 1935

 Herrn Landrat Hofgeismar

Bezugnehmend auf meine persönliche Rücksprache teile ich mit, daß in folgenden Gemeinden die Führer der Freiwilligen Feuerwehr ihr Amt zur Verfügung gestellt haben: in den Orten Sielen, Veckerhagen Heisebeck, sowie in Odelsheim. Hier hat nicht nur der Führer sein Amt niedergelegt, sondern die ganze Wehr hat sich aufgelöst und verweigert jede Zuschrift an die Freiwillige Feuerwehr, Ödelsheim. In Carlsdorf verweigern die Feuerwehrleute ihre Unterschrift zu den Verpflichtungsscheinen und betrachten sich nicht als freiwillige Feuerwehrleute, da sie sich nicht mit der Führung einverstanden erklären.
Ich bitte Herrn Landrat persönlich bei den Wehren vorzusprechen und die Angelegenheiten zu regeln.
 


L. Börner                    
Kreisfeuerwehrführer

 

In einem Schreiben vom 26.08.35 wurde der Kreisfeuerwehrführer Börner zitiert:

1). Nach Mitteilung des Kreisfeuerwehradjudanten Börner, hat sich in den Verhältnissen der vorstehend genannten Gemeinden Heisebeck, Sielen, Veckerhagen und Carlsdorf nichts geändert.
Es ist daher eine örtliche Besichtigung erforderlich.

Die Verhältnisse müssen sich in Veckerhagen geändert haben. Die Freiwillige Feuerwehr Veckerhagen wurde unter der Listennummer 750 / beantragt und in das Vereinsregister eingetragen. Der Leiter der Feuerwehr, Ortsbrandmeister Heinrich Becker blieb bis zu seinem Tod im Jahre 1938 im Amt.