Einer für Alle

 

            Einer für Alle, Alle für Einen

Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr

 

Dieser Wahlspruch ist für die Männer und Frauen der Freiwilligen Feuerwehr eine Verpflichtung nämlich die, wenn es gilt, des Nächsten Leib und Leben, Haus und Hof, Hab und Gut selbst unter Einsatz des eigenen Lebens - vor vernichtenden Elementen zu schützen. Nach diesem Motto vollzieht sich der ganze Dienst der Freiwilligen Feuerwehren, sei es bei Übungen, Brand- oder Katastropheneinsätzen. Einer für Alle, Alle für Einen, bedeutet auch Kameradschaft und Pflichtbewusstsein, denn ohne Dieses ist der freiwillige Dienst für die Allgemeinheit zum Scheitern verurteilt. Eine Freiwillige Feuerwehr wie wir sie heute kennen, gab es bis zum Jahre 1926 in unserer Heimatgemeinde noch nicht. Vor Gründung der Freiwilligen Feuerwehr Veckerhagen war es die Pflicht eines jeden männlichen Einwohners das Hab und Gut seiner Nachbarn und Mitbürger vor Feuer oder anderen vernichtenden Elementen zu schützen. Zuerst galt das ungeschriebene Gesetz der Nachbarschaftshilfe. Doch schon im frühen Mittelalter galten obrigkeitliche Ordnungen, erste Bauvorschriften und Feuerordnungen. Bereits damals wurde der Feuerschutz zur kommunalen Aufgabe erhoben. Städte und Gemeinden hatten eine Feuerwehr aufzustellen und das notwendige Material bereitzustellen und zu beschaffen. Aus dieser frühen Zeit wird von einer Feuersbrunst im Jahre 1691 und 1791 berichtet, aber auch in den großen Kriegen aus dieser Zeit gingen in Veckerhagen bei Plünderungen von Soldaten Haus und Hof durch Feuer verloren. Die Gemeinde zählte in der Mitte des 18 Jahrhunderts 151 Häuser. Der alte Kern von Veckerhagen gruppierte sich um den Kirchplatz in einem Viereck, begrenzt durch die Bachstraße, bis zum Wilhelmsplatz, von der Amtsstraße bis zur Langen Straße.

 

Die Einwohnerzahl aus dieser Zeit wurde mit 811 Personen angegeben. Die Häuser in der damaligen Zeit waren Fachwerkhäuser meist im niedersächsischen (Diemel-)Typ, Wohnräume und Stallungen waren unter einem Dach, der Giebel des Hauses war der Straße zugekehrt. Der bauliche Zustand war mäßig. Die wohlhabenden Bürgerhäuser waren mit grauen Sandsteinplatten gedeckt. Bei den weniger Wohlhabenden mußte eine Eindeckung aus Stroh reichen. Obwohl durch die Grebenordnung von 1739 bei neuen Gebäuden, keine Stroheindeckung Verwendung finden sollte, sondern Ziegeln. Auch Schornsteine sollten durch das Dach geführt werden. In den Gebäuden waren das Vieh untergestellt, und auch Vorräte von Getreide, Heu und Stroh wurde gelagert. Auf der Diele war ein offenes Herdfeuer, über dem die Kochtöpfe entweder auf Dreifüßen standen oder an Haken über dem Feuer festgemacht waren. Der Rauch zog durch die Luke und eine Öffnung ins Freie. Unter diesen Verhältnissen reichte eine kleine Unachtsamkeit, um eine Existenz und den, über Generationen geschaffenen bescheidenen Wohlstand durch Feuer zu vernichten.